LINKS DER ISAR GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Massgebend für alle Leistungen und Lieferungen sind ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen der LINKS DER ISAR GmbH sind nur wirksam, wenn sie von der LINKS DER ISAR GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

  • a) Rechtspositionen

    Die LINKS DER ISAR GmbH überträgt dem Auftraggeber – gemäß der Vereinbarung über die Nutzungsrechte – die erforderlichen Rechtspositionen zur weltweiten und zeitlich unbegrenzten Nutzung des Werks aus dem Vertrag, sowie an den erarbeiteten Leistungen, Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Skripten (Programmierungen, Java-Script, PearlScript, etc.), sofern die Leistungen aus dem Vertrag voll vom Auftraggeber abgegolten wurden. Diese Rechte an allen Ideen, Entwürfen und Gestaltungen sowie an den Skripten gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über, sind aber nur nach dem im Vertrag aufgeführten Zweck zu verwenden. Werden diese aufgeführten Ideen oder Programme anderweitig oder in/auf einem anderen Medium verwendet, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, werden Lizenzgebühren pro Jahr fällig. Für die Lizenzgebühren gelten die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütungen. Diese werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt.

  • b) Weitergabe von Nutzungsrechten

    Weitergabe von Nutzungsrechten. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

  • c) Veränderung

    Ideen, Entwürfe, Gestaltungen und Skripte dürfen ohne ausdrücklich Einwilligung der LINKS DER ISAR GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von einzelnen Teilen, ist unzulässig. Die Nichteinhaltung zieht oben genannte Lizenzgebühren nach sich.

  • d) Vorschläge des Auftraggebers

    Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder Dritter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Verbleib von Originaldaten

Die LINKS DER ISAR GmbH ist Inhaberin aller Urheberrechte an allen von Ihr geschaffenen Leistungen. Zu einer Herausgabe der Originaldaten ist die LINKS DER ISAR GmbH nicht verpflichtet. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe der Daten, auch bei Kündigung des Vertrages, wünschen, ist zwischen den Parteien ein Entgelt fällig.

4. Zahlungs- und Lieferungsmodalitäten

  • a) Leistungsverpflichtung

    Die LINKS DER ISAR GmbH verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störungen der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen usw. und Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers.

  • b) Vergütung

    30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 30% mit Abschluss des 3. Meilensteins (Abnahme Kommunikationsmittel), 40% mit Projektabschluss.

  • c) Mehrwertsteuer

    Sämtliche Entgelte der LINKS DER ISAR GmbH verstehen sich zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer.

  • d) Rechnungen und Zahlungsziel

    Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge zu begleichen.

  • e) Verzug und Zahlungsunfähigkeit

    Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten rechtsgültig. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der LINKS DER ISAR GmbH nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründeten Zweifel an den Zahlungsfähigkeiten des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der LINKS DER ISAR GmbH gegenüber dem Auftraggeber zur Folge. In diesem Fall ist die LINKS DER ISAR GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des Ihr dadurch entstandenen Schadens zu verlangen. Es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten.

5. Sonderleistungen und Reisekosten

  • a) Sonderleistungen und Fremdleistungen

    Sonderleistungen wie Druckaufträge, Bildrechte, Fotoshootings, Foto- und Bildrecherche, Lektorat /Korrektorat, Belichtung, Feinscans oder Proofs etc. sind nicht im Agenturhonorar enthalten. Diese Sonderleistungen werden ohne Ausnahme nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, im Namen und auf dessen Rechnung vergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entsprechende Vollmacht zu erteilen. Alle Rechnungen werden von der LINKS DER ISAR GmbH kontrolliert, regelmäßig zusammengefasst und zur direkten Begleichung an den Auftraggeber zugestellt.

  • b) Reise- und Kurierkosten

    Reisekosten, Kurierkosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. PKW-Fahrten werden pro Kilometer mit 0,32 Euro berechnet. Die Anreise per Bahn oder Flugzeug erfolgt in mit dem Kunden abgesprochenen Klassen.

6. Korrekturen, Produktionsüberwachung, Belegmuster und Eigenwerbung

  • a) Korrekturen

    Die erste Korrektur wird nicht in Rechnung gestellt. Alle anderen Leistungen (jede weitere Korrektur, Autorenkorrekturen, Korrekturen nach neuem Briefing und Korrekturen nach bereits erfolgter Freigabe oder Abnahme etc.) werden extra und nach Aufwand berechnet. Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angefangene Stunden zur halben Stunde (30 Minuten) aufgerundet.

  • b) Produktionsüberwachung

    Die Produktionsüberwachung durch die LINKS DER ISAR GmbH bei 5 genannten Sonderleistungen (Drucküberwachung, Fotoregie etc.) erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Sie wird nach Stunden abgerechnet. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die LINKS DER ISAR GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die entsprechenden Anweisungen zu geben. Die LINKS DER ISAR GmbH haftet bei Fehlern nur bei eigenem Verschulden und dabei nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser Nutzung.

  • c) Belegexemplare

    Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der LINKS DER ISAR GmbH 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Die LINKS DER ISAR GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

  • d) Eigenwerbung

    Die LINKS DER ISAR GmbH ist berechtigt, nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber, den Namen des Auftraggebers, Art und Umfang des Auftrages sowie alle Leistungsergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung im Internet, in Broschüren, Fachzeitschriften (Novum, Page, w&v etc.) etc. zu veröffentlichen und/oder als Belegexemplare zur Eigenwerbung für sich zu nutzen.

7. Haftung und Verpflichtungen

  • a) Sorgfalt und Haftung

    Die LINKS DER ISAR GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch mit überlassenen Displays, Filmen, Layouts etc. sorgfältig umzugehen. Die LINKS DER ISAR GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die LINKS DER ISAR GmbH nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, es sei denn, Organe oder Erfüllungsgehilfen der LINKS DER ISAR GmbH haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Dieser Haftungsausschluß beziehungsweise die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen die LINKS DER ISAR GmbH nach zwingend anwendbaren gesetzlichen Haftungsvorschriften haftet, ebensowenig bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  • b) Informationen und empirisches Material

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, der LINKS DER ISAR GmbH alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Die LINKS DER ISAR GmbH ist berechtigt, empirisches Material (Interviews, Fragebögen mit Daten, Firmendaten, etc.) und Unterlagen, welche zur oder nicht zur Erfüllung des Auftrages herangezogen werden und im Laufe der Auftragserfüllung erarbeitet oder zur Auftragserfüllung gesammelt werden, als Eigentum zu behalten. Die LINKS DER ISAR GmbH ist u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen zudem nicht verpflichtet, dieses empirische Material und die gesammelten Unterlagen, die zur oder nicht zur Erfüllung des Auftrages herangezogen werden, an den Auftraggeber herauszugeben oder dem Auftraggeber zur Einsicht zu überlassen.

  • c) Besprechungsprotokolle

    Die LINKS DER ISAR GmbH übergibt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach jeder Besprechung und vorheriger Absprache ein Besprechungsprotokoll mit allen wesentlichen Punkten, die besprochen wurden. Dieses Protokoll gilt für beide Parteien und bezüglich dem jeweiligen Projekt als verbindlich, sofern nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt des Protokolls schriftlich widersprochen und Beanstandungen gemacht werden.

  • d) Zulässigkeit

    Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit, Eintragungsfähigkeit sowie für die Neuheit der Arbeiten haftet die LINKS DER ISAR GmbH nicht. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der LINKS DER ISAR GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.

  • e) Berechtigung

    Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der LINKS DER ISAR GmbH zur Verfügung gestellter Unterlagen berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die LINKS DER ISAR GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die LINKS DER ISAR GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und kann bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit den entstandenen Schaden geltend machen. Daneben bleibt die LINKS DER ISAR GmbH dazu berechtigt, Verzugsschäden geltend zu machen.

  • f) Freigabe

    Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen oder abgenommenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung der LINKS DER ISAR GmbH.

8. Vertraulichkeit und Sorgfaltspflicht

Die LINKS DER ISAR GmbH wird alle zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge sowie Interna streng vertraulich behandeln; dies betrifft auch die Zeit nach Projektabschluss. Die LINKS DER ISAR GmbH berät den Kunden nach bestem Wissen und Können, führt die Ihr übertragenen Arbeiten sorgfältig aus und wahrt in jedem Fall das Interesse des Kunden.

9. Änderungsvorbehalt und Gestaltungsfreiheit

Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinn einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

10. Teilunwirkamkeit; salvatorische Klausel; Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einer vorstehenden Bedingung berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen und des restlichen Vertrages nicht. Sollte eine der Bestimmungen diese Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so ist der Vertrag seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.